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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

der PRIME TIRE GmbH

FN 475220d

für PRIME TIRE B2B Webshop/Bestellplattform

 

 

I.       ALLGEMEINES

 

PRIME TIRE GmbH, idF „PRIME TIRE“, betreibt einen B2B Webshop bzw. Bestellplattform, wobei über diese Plattform Daten zwischen Händlern und der Industrie (oder Importeuren oder Großhändlern) vermittelt werden dergestalt, dass damit Bestellungen erfolgen und die entsprechenden Bestelldaten durch PRIME TIRE an Lieferanten und Logistiker weitergegeben werden. Die Funktion von PRIME TIRE besteht somit in der Weitergabe von Bestelldaten zwischen Händlern und der Industrie, wobei PRIME TIRE selbst nicht als Händler fungiert. Mit der gegenständlichen Plattform werden Warenlieferungen durch die Industrie (nachfolgend „Verkäufer“) vermittelt, wobei sich das Angebot der Plattform an Händler und gewerbliche Endverbraucher (nachfolgend „Käufer“) richtet. Lieferungen an private Endverbraucher sind vom Angebot ausgeschlossen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für die Nutzung des von der PRIME TIRE zur Verfügung gestellten B2B-Webshops bzw. Bestellplattform, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen insbesondere andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PRIME TIRE diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und anerkannt hat.

 

 

II.    VERTRAGSABSCHLUSS

 

Mit Auslösung einer Warenbestellung oder Einstellung eines Kaufgesuchs gibt der Käufer gegenüber dem Verkäufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab, der durch Rückbestätigung des Verkäufers verbindlich geschlossen wird.

Der Kaufvertrag kommt immer direkt zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Verkäufer zustande; ein Kaufvertrag entsteht jedenfalls nicht mit PRIME TIRE.

Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer zur Umgehung dieser elektronischen Bestellplattform von PRIME TIRE sind unzulässig. Verstöße berechtigen PRIME TIRE zum sofortigen und dauerhaften Ausschluss der entsprechenden Käufer/Verkäufer vom Handel über die PRIME TIRE Bestellplattform.

 

 

III.    PREISE

 

Die auf den Internetseiten von PRIME TIRE (Marktplatz) veröffentlichten Preise zeigen die vom Hersteller gültigen KB-Preise (= Kalkulationsbasispreis ohne Umsatzsteuer) an und stellt keinesfalls den Netto-Einkaufspreis dar. 

 

 

IV. LIEFERFRIST UND LIEFERTERMIN

 

Die auf den Internetseiten von PRIME TIRE (Marktplatz) veröffentlichen verfügbaren Bestände werden in der zwischen Käufer und Hersteller vereinbarten Regellaufzeit geliefert. Von dieser Regellaufzeit abweichende Wünsche werden zwischen dem Käufer und dem Hersteller direkt besprochen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf einen gewünschten fixen Anliefertermin.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt des Verkäufers nicht verhindert werden können (insbesondere Streiks, Unruhen, Unwetter und Naturkatastrophen, behördliche oder gerichtliche Anordnungen) hat der jeweilige Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer dazu die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag. Lieferfristen sind in der Warenbestellung unverbindlich.

Anlieferung:

Der Käufer bestätigt mit der Bestellung über eine geeignete Abnahmestelle (Lager) zu verfügen. Der Käufer bestätigt auch, dass die von ihm gemachten Angaben (Bestellmenge, Lieferoptionen, Adressdaten, persönliche Angaben) wahr und vollständig sind. Die Lieferstelle muss mit einem geeigneten LKW erreichbar sein. Eventuelle Zufahrts- oder Lieferbeschränkungen müssen bei der Bestellung angegeben werden.

 

 

V.     ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

Für den Kauf der Ware gelten die AGB des Verkäufers bzw. der Industrie

Erhöhte Kosten für abweichende Lieferadressen können von Prime Tire unabhängig vom vereinbarten Kaufpreis der Ware direkt an den Käufer fakturiert werden. Das erfassen einer abweichenden Lieferadresse ist in einem solchen Fall mit dem Käufer gesondert geregelt. 

 

 

VI.   EDV-SYSTEM / ENTGELT

 

1.

PRIME TIRE übernimmt keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und des angebotenen Bestellsystems, sowie sich eventuell daraus ergebender Schäden. PRIME TIRE wird sich bemühen eine ordnungsgemäße Funktion des Bestellsystems zu gewährleisten, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen.

2.

Das Entgelt für die Nutzung der Plattform ergibt sich aus dem jeweils zu diesen AGB gültigen Anhang. Solange kein Anhang besteht, ist kein Entgelt zu entrichten. Erst durch die Veröffentlichung des Anhangs zu diesen AGB besteht Entgeltpflicht.

 

 

 

VII. MARKTINFORMATION/ÄNDERUNGEN

 

PRIME TIRE behält sich alle Rechte an den veröffentlichten Marktinformationen, Charts und Preisen vor. Jede Vervielfältigung, Verwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist ohne die schriftliche Zustimmung von PRIME TIRE untersagt. Ausdrücklich untersagt ist der unautorisierte automatische Zugriff auf PRIME TIRE-Daten in welcher Form auch immer. Dies betrifft alle auf der Webseite vorhandene Informationen und Preise sowie die zugrundeliegenden Datenbankinhalte.

Alle veröffentlichten Inhalte sind durch PRIME TIRE sorgfältig erhoben. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben wird ausdrücklich nicht übernommen. 

 

 

VIII. GEWÄHRLEISTUNG 

 

PRIME TIRE übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Verträge zwischen Käufern und Verkäufern und die gelieferte Ware. Insbesondere haftet PRIME TIRE gegenüber den Vertragsparteien nicht für direkte Schäden und Folgeschäden, die aus Eigenschaften, Qualität und Verfügbarkeit, vereinbarter Lieferungen und Leistungen resultieren. Weiters übernimmt PRIME TIRE keine Haftung für Verweise und Links auf Inhalte externer Teilnehmer.

Rechtlicher Hinweis: 

Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen allfällige Mängel unverzüglich gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Im Allgemeinen gelten in Bezug auf den Verkauf, die Beschaffenheit der Ware sowie Gewährleistung die AGB des Verkäufers.

Eine Haftung für Schadenersatz ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um mittelbare oder unmittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Mängel wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Bei Transporten an eine abweichende Lieferadresse haftet nicht der Verkäufer der Ware für den ordnungsgemäßen Transport zum Kunden. Der Verkäufer haftet in diesem Fall bis inklusive der Entladung beim durch Prime Tire benannten Übergabepunkt (Speditionsumschlagslager). Der Käufer trägt das Transportrisiko bis zur abweichenden Lieferadresse und wendet sich im Schadensfall an den Transportdienstleister der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bzw. sonstigen Haftungsregeln haftet. 

 

 

IX.    KUNDENDATEN

 

PRIME TIRE speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten der Nutzer, die diese bei der Nutzung der Plattform eingeben beziehungsweise zum Abruf bereitstellt. Die Nutzer verpflichten sich gegenüber PRIME TIRE keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Die Nutzer bleiben im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und haben daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen gedeckt ist.

Die Nutzer sind für sämtliche verwendeten Inhalte und verarbeitete Daten, sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen, alleine verantwortlich. PRIME TIRE nimmt von den Inhalten der Nutzer keine Kenntnis und prüft die von den Nutzern mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

Die Nutzer verpflichten sich in diesem Zusammenhang PRIME TIRE von jeder Haftung und jeglichen Kosten einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens Schad- und Klaglos zu halten falls PRIME TIRE von Dritten, auch von Mitarbeitern der Nutzer persönlich, in Folge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen der Nutzer in Anspruch genommen wird. PRIME TIRE wird den Nutzern über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm soweit dies rechtlich möglich ist Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird vom Nutzer gegenüber PRIME TIRE unverzüglich alle notwendigen verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig informiert.

Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von PRIME TIRE bleiben unberührt. 

 

 

X. VERTRAGSLAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGES

 

Die Laufzeit der einzelnen Verträge richtet sich nach der Bestellung und der Rückbestätigung.

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Partei bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten.

Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kündigungen via E-Mail sind nur nach Bestätigung durch den jeweils anderen Vertragsteil gültig um eine erfolgreiche Zustellung zu gewährleisten und zu bestätigen.

 

 

XI.    GEHEIMHALTUNG 

 

Alle Nutzer sind verpflichtet alle im Zusammenhang mit dieser Plattform bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetz, Gerichtsentscheidung oder Behördenentscheidung offengelegt werden müssen.

Informationen sind dann nicht mehr vertraulich, wenn sie

  • der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen waren.
  • allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
  • der anderen Partei ohne Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

Die Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß diesem Punkt gelten über die Dauer des jeweiligen Vertrages hinaus und sind jedenfalls ständig zu waren. 

 

 

XII.   DATENSCHUTZ

 

Sämtliche Nutzer dieser Plattform nehmen zustimmend zur Kenntnis und erteilen ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen Daten (Name, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartennummer, UID-Nummer) zum Zweck der Betreuung der Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Werbeprospekten und Newslettern, sowohl in Papier- als auch elektronischer Form, sowie zum Zweck des Hinweises auf eine bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels EMail, Telefax oder Brief an die in diesen AGB angeführte PRIME TIRE-Kontaktadresse widerrufen werden. 

 

 

XIII. ALLGEMEINES

 

1.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte der PRIME TIRE wird die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg.

 

 

XIV. SUPPLETORISCHE KLAUSEL

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Das gleiche gilt, wenn die vorstehenden Bedingungen eine unvorhergesehene Lücke aufweisen.